Allgemeine Geschäftsbedingungen der CLOUD N°7 APARTMENTS GmbH

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Wenn der Kunde einen Vertrag mit der CLOUD N°7 APARTMENTS GmbH (im Folgenden als „Betreibergesellschaft“ bezeichnet) über die Miete von Serviced Apartments und über andere in diesem Zusammenhang für den Kunden zu erbringende Leistungen und Lieferungen abschließt, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Betreibergesellschaft ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen ihre Leistungen erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn die Betreibergesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Vertragspartner sind die CLOUD N°7 APARTMENTS GmbH, Lenzhalde 18, 70192 Stuttgart, Deutschland (Betreibergesellschaft) und der Kunde (Kunde). Die Leistungen der Betreibergesellschaft im Rahmen des Vertrages erbringt die Betreibergesellschaft selbst und teilweise der Hotelbetreiber (z.B. Rezeptionsleistungen, Roomservice, Frühstück, Reinigungsarbeiten, etc.), der Pächter der Betreibergesellschaft ist.

2.2 Vertragsgegenstand sind die Vermietung eines Serviced Apartments an den Kunden (Beherbergungsvertrag) und die Erbringung weiterer von dem Kunden beauftragter Leistungen (Roomservice, Frühstück etc.).

2.3 Der Vertrag kommt zustande, indem die Betreibergesellschaft den Antrag des Kunden in Form einer Reservierung oder Buchung annimmt. Die Vereinbarung in Form einer Reservierung von Apartments ist für beide Parteien bindend. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung in Textform.

3 LEISTUNGEN

3.1 Die Betreibergesellschaft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sollte bei Ankunft des Kunden aus unvorhergesehenen Gründen kein Apartment wie reserviert verfügbar sein, wird der Kunde in einem gleichwertigen Apartment untergebracht. Sollte kein Apartment verfügbar sein, kann die Betreibergesellschaft eine mindestens gleichwertige Unterkunft organisieren, bis das gebuchte Apartment verfügbar ist. Für die Übergangszeit bis zur Bereitstellung des Apartments durch die Betreibergesellschaft kommt ein Beherbergungsvertrag des Kunden mit dem Drittanbieter zustande, der für seine Leistungen gegenüber dem Kunden einzustehen hat. Die Betreibergesellschaft übernimmt den Hin- und Rücktransport mit Gepäck sowie ein auf drei Minuten begrenztes, internationales Telefongespräch, damit der Kunde seine neue Adresse bekanntgeben kann.

3.2 Die Betreibergesellschaft behält sich vor, branchenübliche Leistungseinschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten festzusetzen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Betreibergesellschaft die für die Miete und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. aktuell geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Betreibergesellschaft beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Betreiber verauslagt werden.

4 UNTERVERMIETUNG VON APARTMENTS

4.1 Wenn der Kunde die überlassenen Apartments unter- oder weitervermieten oder sie zu anderen als Beherbergungszwecken nutzen möchte, erfordert dies die vorherige schriftliche Zustimmung der Betreibergesellschaft.

4.2 Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird das außerordentliche Kündigungsrecht bei verweigerter Zustimmung des Betreibers in § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen.

5 NUTZUNG

5.1 Die gewerbliche Nutzung von Innenaufnahmen des Gebäudes, sowohl der gemeinschaftlich genutzten Flächen als auch der Apartments, ist untersagt.

5.2 Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Einbauten und sonstige Änderungen an den Apartments durchzuführen.

5.3 Die Apartments werden voll ausgestattet (Möbel, Küchenutensilien, Technik, etc.) an den Kunden vermietet. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände des Kunden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers hinzugefügt werden.

5.4 Es ist dem Kunden nicht gestattet, im Apartment Löcher zu schlagen und Bohrungen durchzuführen oder sonstige Eingriffe in die Wand-, Boden- oder Deckensubstanz vorzunehmen. Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet, Dekorationsänderungen an Wänden, Böden oder Decken vorzunehmen, Dekorationsgegenstände zu entfernen oder zu veräußern.

5.5 Sofern der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Betreibergesellschaft – sonstige Veränderungen im Apartment vornimmt, ist er verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.

5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Er ist ferner verpflichtet, die Betreibergesellschaft unverzüglich auf sämtliche Veränderungen und Schäden hinzuweisen, die im Apartment festgestellt werden.

5.7 Die Apartments der Betreibergesellschaft sind Nichtraucher-Apartments. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments untersagt. Das Rauchen in allen öffentlichen Bereichen des Gebäudes, einschließlich des Hotels, ist ebenfalls untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot ist die Betreibergesellschaft zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Betreibergesellschaft erforderlichenfalls Kosten einer Sonderreinigung der Apartments in Höhe von EUR 300,00 in Rechnung stellen.

Die Apartments sind mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet. Kommt es durch Rauchen im Apartment zu einer Aktivierung des automatischen Feueralarms und zu einer Intervention der Polizei und Feuerwehr, trägt der Kunde die anfallenden Kosten, die durch einen solchen Einsatz entstehen.

5.8 Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betreibergesellschaft gehalten werden. Die Kosten für die Haltung von Haustieren sind nicht im Mietzins enthalten. Entsteht durch die Haltung von Haustieren die Notwendigkeit von Sonder- oder Spezialreinigungen, z.B. durch Verschmutzung oder Beschädigung, trägt der Kunde die anfallenden Kosten.

5.9 Die Betreibergesellschaft behält sich das Recht vor, während der Mietzeit nach rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung die Apartments auf deren Zustand zu kontrollieren

6 PREISE UND PREISANPASSUNGEN

6.1 Maßgebend ist der in der Reservierungsbestätigung und dem Mietvertrag ausgewiesene Mietzins in der Landeswährung EURO. Er schließt die Kosten für Heizung, Beleuchtung und alle sonstigen Neben- und Betriebskosten ein.

6.2 Die Steuern und lokalen Abgaben, die beim Vertragsschluss gelten, sind in den vereinbarten Preisen inbegriffen. Nicht enthalten sind aber lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

6.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich in diesem Zeitraum der bei der Betreibergesellschaft für derartige Leistungen allgemein geltende Preis, so kann die Betreibergesellschaft den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchsten jedoch um 10 % anheben. Die Preiserhöhung ist dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform mitzuteilen. Sollte er sich mit der Preiserhöhung nicht einverstanden erklären, ist er berechtigt den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

6.4 Mit Zustimmung der Betreibergesellschaft können auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss die Anzahl der gebuchten Apartments, die Leistungen des Betreibers und/oder die Aufenthaltsdauer des Kunden verringert werden. In einem solchen Fall ist die Betreibergesellschaft jedoch berechtigt, den Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen von ihr zu erbringenden Leistungen angemessen zu erhöhen.

7 ZAHLUNG, VERZUGSZINSEN UND AUFRECHNUNG

7.1 Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von bis zu 30 Tagen, zuzüglich einer etwaigen Kaution, im Voraus bis spätestens drei Tage vor vereinbartem Mietbeginn zu zahlen. Bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat ist die vereinbarte Vergütung monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen.

7.2 Rechnungen der Betreibergesellschaft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zu zahlen.

7.3 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto der Betreibergesellschaft maßgebend.

7.4 Die Betreibergesellschaft kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.5 Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der Betreibergesellschaft aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

8 VORAUSZAHLUNG UND SICHERHEITSLEISTUNG

8.1 Bei Vertragsschluss kann die Betreibergesellschaft eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung, vom Kunden verlangen.

8.2 Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Zurverfügungstellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist die Betreibergesellschaft berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.

8.3 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Betreibergesellschaft berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 8.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.4 Die Betreibergesellschaft ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 8.1 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 8.1 und/oder Ziffer 8.3 geleistet wurde.

8.5 Hat der Kunde Sicherheitsleistungen durch die Zurverfügungstellung von Kreditkartendaten erbracht, ist die Betreibergesellschaft berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z. B. Sonderreinigungen, entgeltliche Serviceleistungen etc. über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

9 RÜCKTRITT DES KUNDEN UND STORNIERUNG

9.1 Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder die Betreibergesellschaft der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen schriftlich erfolgen.

9.2 Sofern zwischen der Betreibergesellschaft und dem Kunden ein Termin zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Betreibergesellschaft auszulösen.

9.3 Nimmt der Kunde die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch, obwohl ihm kein Rücktrittsrecht zusteht, schuldet er die gesamte Vergütung. Kann die Betreibergesellschaft die Apartments anderweitig vermieten, hat sie die Einnahmen daraus sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann die Betreibergesellschaft den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises des vereinbarten Mietzinses zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

9.4 Es gelten für den Kunden, wenn vertraglich nicht andere vereinbart sind, folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 30 Tage vor dem Anreisetag:   Kostenfreie Stornierung

29 – 15 Tage vor dem Anreisetag: 50% der vereinbarten Gesamtvergütung

14 – 5 Tage vor dem Anreisetag:   70% der vereinbarten Gesamtvergütung

4 – 1 Tag vor dem Anreisetag:       90% der vereinbarten Gesamtvergütung

10 RÜCKTRITT DER BETREIBERGESELLSCHAFT

10.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, kann auch die Betreibergesellschaft bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde nach einer angemessenen Frist auf Rückfrage der Betreibergesellschaft auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

10.2 Die Betreibergesellschaft kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine gemäß Ziffer 8.1 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach einer von der Betreibergesellschaft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet.

10.3 Ferner ist die Betreibergesellschaft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

10.4 Der berechtigte Rücktritt der Betreibergesellschaft begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

11 KÜNDIGUNG

11.1 Im Falle des befristeten Abschlusses eines Beherbergungsvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen zum Rücktritt gemäß Ziffern 9f. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.2 Die fristlose außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund, der die Betreibergesellschaft zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

11.3 Vor der außerordentlichen Kündigung bedarf es stets einer Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung zur Abhilfe des Vertragsverstoßes, es sei denn dies würde offensichtlich keinen Erfolg versprechen, die sofortige Kündigung wäre unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt.

11.4 Die berechtigte Kündigung der Betreibergesellschaft begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

12 KAUTION

12.1 Bei einer Mietdauer von bis zu 30 Tagen ist die Zahlung einer Kaution in Höhe einer halben Monatsmiete vor Bezug des Apartments fällig.

12.2 Bei einer Mietdauer von 31 Tagen bis 6 Monaten ist eine Mietkaution in Höhe von einer Monatsmiete vor Bezug des Apartments fällig.

13 BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE

13.1 Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

13.2 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

13.3 Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der Betreibergesellschaft bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zu übergeben. Erfolgt die Übergabe erst nach 11.00 Uhr kann die Betreibergesellschaft 50 % des Tagespreises für das Apartment in Rechnung stellen, sofern dann die Räumung noch bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreis für diesen und den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Betreibergesellschaft kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

13.4 Bei Anreise findet eine Begehung der Apartments mit dem Kunden bzw. dem Kunden und einem Erfüllungsgehilfen der Betreibergesellschaft statt. Hierbei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches zusammen mit der Inventarliste bis spätestens drei Tage nach Anreise an die Betreibergesellschaft unterschrieben zurückgegeben werden muss. Werden seitens des Kunden keine Mängel, Abweichungen oder Schäden angemeldet, gilt die Annahme der Apartments in einwandfreien Zustand. In diesem Fall übernimmt der Kunde die finanzielle Verantwortung für etwaige Schäden und Mängel.

13.5 Vor der Abreise des Kunden findet nach vorheriger Terminvereinbarung, jedoch frühestens 3 Tage vor Auszug, eine Begehung der Apartments statt. Hierbei dienen das Übergabeprotokoll und die Inventarliste des Einzuges als Bemessungsgrad für etwaige Schäden oder Verluste. Sollten bei dieser Begehung Schäden und/ oder Mängel festgestellt werden, die durch unsachgemäße Nutzung der Apartments entstanden sind, ist der Kunde zur Erstattung sämtlicher festgestellter Schäden verpflichtet. Diese werden von der Betreibergesellschaft mit der entrichteten Kaution verrechnet. Sollte die Kaution dazu nicht ausreichen, erhält der Kunde eine Rechnung über den noch fehlenden Betrag.

13.6 Die Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, den der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.

14 TECHNISCHE EINRICHTUNG, ANSCHLÜSSE UND INTERNETNUTZUNG

14.1 Die Verwendung von eigenen elektrischen oder elektronischen Anlagen des Kunden unter der Nutzung des Stromnetzes des Apartments bedarf der schriftlichen Zustimmung der Betreibergesellschaft, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Apartments gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Betreibergesellschaft diese nicht zu vertreten hat.

14.2 Der Kunde ist berechtigt, in den Apartments vorhandene Telefone zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen.

14.3 Dem Kunden ist es untersagt, illegales Filesharing über den von der Betreibergesellschaft zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist insbesondere jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Text-, Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Betreibergesellschaft und/ oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Kunden entstehen.

14.4 Störungen an den von der Betreibergesellschaft zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Einrichtungen nicht mangelhaft sind und die Betreibergesellschaft diese Störung nicht zu vertreten hat.

14.5 Die Apartments der Betreibergesellschaft sind mit mindestens einem Fernseher ausgestattet und die Betreibergesellschaft ist verpflichtet, Gebühren an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu entrichten. Weitere vom Kunden eingebrachte und gebührenpflichtige elektronische Einrichtungen, wie z. B. Fernseher, DVD-Player, Computer etc. müssen selbständig und ohne Verzug vom Kunden dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gemeldet werden. Etwaige Nachforderungen trägt der Kunde selbst.

14.6 Die Betreibergesellschaft gibt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Darüber hinaus übernimmt die Betreibergesellschaft keine Haftung für etwaige Schäden an PC, Tablet, Smartphone o. ä. des Kunden, die durch die Internetnutzung entstehen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Webseiten oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für etwaigen Virenbefall durch Verwendung des Internetzuganges übernommen. Die Nutzung des Internet des Kunden erfolgt auf eigene Gefahr.

14.7 Das Anschließen und Nutzen eigener Router ist dem Kunden untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die anfallenden Technikerkosten an den Kunden weiterberechnet.

15 MELDEGESETZ

15.1 In Baden-Württemberg bestehen ein Meldegesetz und eine Meldepflicht für alle Bewohner eines Apartments. Danach ist die Betreibergesellschaft verpflichtet, jeden Kunden und Bewohner eines Apartments nach einem amtlichen Ausweisdokument zu fragen. Das vollständige Ausfüllen eines Meldescheines ist bei Anreise nötig. Für jeden gemeldeten Bewohner ist das Vorlegen eines Passes oder eines Personalausweises notwendig. Ohne amtliches Dokument mit Lichtbild ist eine Beherbergung bzw. Gebrauchsüberlassung von Apartments nicht möglich.

16 HAFTUNG DER BETREIBERGESELLSCHAFT

16.1. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen und -auschlüsse gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Betreibergesellschaft. Sie gelten nicht bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Personenhaftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 16.4.

16.2 Die Betreibergesellschaft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

16.3 Für alle sonstigen Schäden, die nicht von Ziffer 16.1 und 16.2 erfasst sind, haftet die Betreibergesellschaft für leichte Fahrlässigkeit lediglich bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Zudem ist die Haftung der Betreibergesellschaft in diesen Fällen auf Ersatz des vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

16.4 Für eingebrachte Sachen haftet die Betreibergesellschaft dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Betreibergesellschaft empfiehlt die Nutzung des Safes am Hotelempfang. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

16.5 Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, sofern ihm nach Geltendmachung anderer Rechtsbehelfe noch ein Schaden verbleibt.

16.6 Eine Haftung für Vertragsverletzungen, die aus Umständen höherer Gewalt resultieren, besteht nicht.

16.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorgenannten Regeln nicht verbunden.

16.8 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der automatischen Parkierungsanlage oder auf dem Grundstück der Betreibergesellschaft, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Betreibergrundstück abgestellter oder manövrierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Betreibergesellschaft nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 16.1 bis 16.3.

16.9 Weckaufträge werden von der Betreibergesellschaft bzw. dem Hotelbetreiber mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden ebenfalls mit angemessener Sorgfalt behandelt. Die Betreibergesellschaft bzw. der Hotelbetreiber übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Die Betreibergesellschaft bzw. der Hotelbetreiber haften hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 16.1. bis 16.3.

16.10 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

17 MANGELHAFTE LEISTUNG

17.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Betreibergesellschaft bzw. des Hotelbetreibers auftreten, wird die Betreibergesellschaft bzw. der Hotelbetreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

17.2 Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

18 VERJÄHRUNG

18.1 Alle Ansprüche gegen die Betreibergesellschaft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

18.2 Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 18.1 gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreibergesellschaft beruhen.

19 SCHRIFTFORM

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Der Vorrang von Individualabreden bleibt hiervon unberührt. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

20 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGS- UND ZAHLUNGSORT UND SALVATORISCHE KLAUSEL

20.1 Auf den Vertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das deutsche materielle Recht ausschließlich anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sich daraus ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr, sowie wenn der Kunde gemäß § 38 Absatz 2 ZPO keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz der Betreibergesellschaft. Dies gilt auch für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

20.3 Erfüllungs- und Zahlungsort im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der Betreibergesellschaft.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Anmerkung: In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird für den Kunden der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.

 

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